WIE SICH DAS HONORAR EINES STEUERBERATERS ZUSAMMENSETZT
Grundsätzlich ist dieser bei der Abrechnung der Dienstleistungen an die gesetzliche Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) gebunden.
Die Berechnungsgrundlage bildet der Umsatz des Unternehmens beziehungsweise die Höhe der einzelnen Einkünfte.
Eine allgemeine Aussage bzw. Feststellung über die Höhe des einzelnen Honorars ist daher nicht möglich.
Die Honorare eines Steuerberaters werden gemäß der StBVV nach Wertgebühren berechnet. In der Regel wird hierbei die mittlere Gebühr als Berechnungsgrundlage genommen, da sich dies in der Praxis, hinsichtlich der Schwierigkeit und des damit verbunden Zeitaufwandes, als realistisch
und fair darstellt.
Abrechnung nach Gegenstandswert
Als Bemessungsgrundlage gilt der jeweilige Gegenstandswert der erbrachten Leistung. Jedem Gegenstandswert wiederrum ist eine so genannte
`volle Gebühr' zugeordnet. Die StBVV sieht für jede konkrete Tätigkeit einen jeweiligen Mindest- & Höchstwert vor.
Klassische Tätigkeiten in der Steuerberatung, wie zum Beispiel die Erstellung von Steuererklärungen und Jahresabschlüssen, dir Buchführung und
die Lohnbuchhaltung, werden nach dem Gegenstandswert abgerechnet.
Als Steuerberater habe ich zudem die Möglichkeit mit Ihnen eine individuelle Gebühr (Pauschale)
für einige Tätigkeiten zu vereinbaren.
Scheuen Sie sich nicht, mich auf die Höhe der Gebühren anzusprechen.
Vergütung nach zeitlichem Aufwand
Eine Zeitgebühr berechnet ein Steuerberater wenn dies durch die die StBVV vorgesehen ist und wenn eine Schätzung des Gegenstandswerts
nicht möglich ist, z. B. wenn sich der Umfang der auszuführenden Tätigkeiten nicht vollständig überblicken lässt.
Eine Zeitgebühr ist u. a für folgende Dienstleistungen vorgesehen:
Prüfung von Steuerbescheiden
Teilnahme an Prüfungen
Einrichtung einer Buchführung
Hilfeleistung bei sonstigen Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Buchführung
Eine Zeitgebühr wird immer je angefangene halbe Stunde berechnet.
Sie beträgt laut StBVV zwischen 30,- € und 70,- € je angefangene halbe Stunde.