Der Jahresabschluss spiegelt den Erfolg des Geschäftsjahres wieder und liefert Ihnen und Ihren Finanzpartnern alle notwendigen Zahlen, Daten und Fakten. Für das Finanzamt stellt der Jahresabschluss die Grundlage für die Steuerberechnung dar.
Erstellung von Einnahmen-Überschuss-Rechnungen
Erstellung von Handels- und Steuerbilanzen
Erstellung von Sonder- und Ergänzungsbilanzen
Erstellung von Aufgabe- und Liquidationsbilanzen
Erstellung von Zwischenabschlüssen
Offen- und Hinterlegungen bei dem elektronischen Bundesanzeiger
Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
Erstellung von Körperschafts-, Gewerbe- und Umsatzsteuererklärungen
Als freiberuflicher Selbstständiger oder Kleingewerbebetreibender entfällt für Sie die Pflicht zur Aufstellung des Jahresabschlusses.
Auch eine „doppelte Buchführung” in Kontenform ist nicht erforderlich.
Dennoch verpflichtet Sie das Finanzamt zur Vorlage einer jährlichen Einnahmen-Überschussrechnung,
auf deren Basis Ihre steuerliche Last errechnet wird.
Ich erstelle für Sie die Einnahmen-Überschussrechnung nach den Vorschriften des deutschen Steuerrechts.